indirekter freistoss

Presseschau für den kritischen Fußballfreund

Am Grünen Tisch

Auswärtssieg in Karlsruhe

Matthias Nedoklan | Freitag, 29. Oktober 2010 8 Kommentare

Manchmal ist eben nicht nur „auf dem Platz“ wichtig, sondern auch im Gerichtssaal. Die Hartplatzhelden erringen einen Sieg vor dem Bundesgerichtshof, der die Verbände in die Schranken weist

Carsten Eberts (sueddeutsche.de) freut sich mit den Hartplatzhelden: „Sonntagmittag, Viertel vor eins, Münchner Kreisklasse C, Spitzenspiel zwischen dem SV Ampermoching II und dem STV Ainhofen. Sollte in dieser Partie tatsächlich ein sagenhaftes Tor fallen – eines, wie es selbst dem Koblenzer Kunstschützen Michael Stahl noch nicht gelungen ist – dann haben Fans aus aller Welt weiterhin die Chance, das Geschehene im Internet anzuschauen: Denn beim Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagabend in Karlsruhe fällte, ging es um genau diese Spiele: Partien aus den unteren Ligen, in die sich niemals eine professionelle Fernsehkamera verirren wird. Einen Teilerfolg erzielten jedoch auch die Verbände: Sie können die Vereine bitten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Filmen auf ihren Sportplätzen verbieten. Laut BGH könnten sich die Verbände auch so die Verwertungsrechte indirekt sichern.“

Christian Spiller (ZEIT online) zeichnet die Konsequenz auf, die eine Niederlage im Prozess gehabt hätte: „Hätte der Verband Recht bekommen, hätte nur er, als Monopolist entscheiden können, wo und wie diese Bilder zu sehen sind. Wahrscheinlich auf fussball.de, eine Plattform, die der Deutsche Fußball-Bund flugs nach den Hartplatzhelden ins Leben gerufen hat. Oder die Verbände hätten Lizenzen ausgegeben. Gegen Geld, versteht sich. Der Hessische Fußballverband beispielsweise verbot bereits Lokalzeitungen ohne entsprechende Nutzungserlaubnis, Bewegtbilder von Amateurspielen zu zeigen. Auch einzelne Vereine wurden bereits gemahnt, auf YouTube verbreitete Spielszenen zu entfernen. Praktiken, die mit diesem Urteil der Vergangenheit angehören dürften. Aber die Freizeitsportler würden doch von diesen Lizenzgebühren profitieren, argumentierten die Fußballfunktionäre. Nur glauben mag man es ihnen nicht. Welche kommerziellen Interessen einige Funktionäre der großen Fußballverbände tatsächlich zu verfolgen scheinen, zeigen die Skandale um Fifa und Uefa derzeit zur Genüge. Der Fußball gehört eben nicht den Herren Blatter, Platini und Zwanziger, sondern dem Bezirksliga-Libero und Kreisklassen-Stürmer.“

BGH verfolgt konsequente Linie

Dr. Ingo Jung (Legal Tribune Online), Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, kommentiert das Urteil des BGH: „Die klaren Worte des BGH sind zu begrüßen. Sportereignisse sind rechtlich trotz Ihrer teilweise erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung nur sehr vage abgesichert. Im Urheberrecht findet sich zwar durchaus ein besonderer Leistungsschutz für Veranstalter und deren organisatorische und wirtschaftliche Leistung (§ 81 Urheberrechtsgesetz). Dieser Schutz gilt jedoch nur bei Darbietungen von so genannten ausübenden Künstlern wie Musikern oder Schauspielern. Fußballer zählen trotz Ihrer Qualitäten als ‚Ballkünstler‘ nicht dazu und so sind auch die Veranstalter von Sportereignissen nicht geschützt. Der BGH hat mit dem vorliegenden Urteil eine konsequente Linie verfolgt und es vermieden, unter Inkaufnahme von Wertungswidersprüchen diesen urheberrechtlich nicht vorgesehenen Leistungsschutz auf dem Umweg über das Wettbewerbsrecht zu installieren. Das Verbot der Vorinstanz ging auch faktisch an der medialen Wirklichkeit und der Zielrichtung so genannter Special-Interest-Portale vorbei, die nicht als rein gewinnorientierte Verwender operieren, sondern als wichtige kommunikative Plattformen und Foren für den Meinungsaustausch im Web 2.0 dienen.

Jens Weinreich (jensweinreich.de) gratuliert: „Herzlichen Glückwunsch, Oliver Fritsch et al. Und meine tiefste Verbeugung vor so viel Mut, Standhaftigkeit, Ausdauer und Überzeugung. Ein Urteil, über das gewiss noch ausgiebig debattiert wird. Ein Schock für den Württembergischen Fußballverband/den DFB. Hartplatzheld Oliver Fritsch macht Schlagzeilen. Völlig zu Recht. Ich freue mich!“

Es ging um die Demokratisierung der Medien

Arik Heuth (ring2.de) jubelt über das Urteil: „Es ging um nichts Geringeres, als um die Demokratisierung der Medien, die es seit Beginn der digitalen Revolution Jedermann erlauben, aus einem Stadion, neben einem Hartplatz oder vom Spiel seiner Kinder Aufnahmen auch zu publizieren. Heute hat der BGH den Streit zwischen Oliver Fritsch, dem Betreiber von Hartplatzhelden.de und dem WFV (Württembergischen Fußball-Verband) zugunsten der Amateure entschieden. Der Verband ist in der Verlängerung K.O. gegangen – und das hat weitreichende Folgen. Der 1. Senat des BGH hat nämlich dem Verband etwas mit auf den Weg gegeben, was entscheidenden Einfluss auf die Diskussion ‚Wem gehört der Fußball‘ hat. Der Verband hätte über die Vereine die Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen, bspw. durch eine strengere Stadionordnung – und damit die Diskussion dahin gebracht, wo sie hingehört – zurück auf den Fußballplatz.“

Wie Spiegel Online berichtet, hat der Vizepräsident des Württembergischen Fußballverbands, Michael Hurler, gefasst auf die Niederlage reagiert: „Man müsse das Urteil hinnehmen. ‚Uns war klar, dass es schwierig wird und dass wir uns auf absolutes Neuland begeben‘“, wird Hurler zitiert.

Dies zieht unweigerlich die Frage nach sich, ob jemand, der von Neuland spricht, überhaupt in der Lage ist, „einen umfangreichen Event-Schutz für alle“ zu fordern. Von diesem Wunsch des Württembergischen Fußballverbands berichtet zumindest die Stuttgarter Zeitung. Die Verantwortlichen des WFV möchten nach Verkündung des Urteils die Sachlage jedoch noch einmal klarstellen: „Wir wehren uns ja nicht gegen das Filmen, sondern gegen das Verwerten.“

In Zusammenarbeit mit Martin Hauptmann.

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Kommentare

8 Kommentare zu “Auswärtssieg in Karlsruhe”

  1. Oliver Fritsch
    Freitag, 29. Oktober 2010 um 13:18

    Das gestern war in etwa so ein Teilsieg wie das WM-Viertelfinale gegen Argentinien 2010

  2. Biko
    Freitag, 29. Oktober 2010 um 15:13

    Also jetzt bloss nicht das Ingame-Coaching vernachlässigen, dann wird es auch was mit dem Pott 😉

  3. Sieg für die Hartplatzhelden | STUTTGARTER TAGBLATT
    Freitag, 29. Oktober 2010 um 23:57

    […] MoH. Damit hatten viele nicht mehr gerechnet: der Bundesgerichtshof (BGH) hob die vorangegangenen Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf. Das Internetportal „Hartplatzhelden“ darf jetzt wieder Filmausschnitte von Amateurfußballspielen zeigen. Die Macher der Hartplatzhelden sprechen vom „Auswärtssieg in Karlsruhe“. […]

  4. lateral
    Samstag, 30. Oktober 2010 um 00:05

    Glückwunsch, Oliver!

  5. prazzomoto
    Samstag, 30. Oktober 2010 um 12:09

    Herzlichen Glückwunsch, Oliver!!!

    Dein Verdienst um den Fussball kann man nicht hoch genug einschätzen …

    Vielen Dank.

  6. Bundesliga 10 | Spreeblick
    Sonntag, 31. Oktober 2010 um 18:58

    […] Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.Alle Informationen und Reaktionen bei Oliver Fritsch.Das ist mir was wert: var flattr_wp_ver = '0.9.5'; var flattr_uid = '7956'; var flattr_url = […]

  7. booze
    Montag, 1. November 2010 um 21:31

    Herzlichen Glückwunsch Oliver Fritsch!

    Es ist immer sehr schön zu sehen, wenn jemand sich von den von Eigeninteressen geleiteten DFB-Funktionären nicht unterkriegen lässt, und nach dem Eingehen eines erheblichen persönlichen Risikos am Ende siegreich vom Platz gehen.

  8. Hartplatzheld Oliver Fritsch in Brand Eins | sportinsider
    Donnerstag, 28. Juli 2011 um 15:12

    […] Fritsch schreibt mit dem Abstand von einigen Monaten zum damaligen juristischen Auswärtssieg in Karlsruhe gegen den Württembergischen Fußballverband einen interessanten Artikel in brand […]

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